Sonntag, 30. März 2008

Voraussetzungen und andere Hindernisse..

Viele Fragen sich was das eigentlich für Voraussetzungen sind die eine Person mitbringen muss um Pilot zu werden. Um es kurz zu machen: Jede Fluggesellschaft beantwortet diese Frage etwas anders. Es gibt jedoch ein paar grundsätzliche Anforderungen welche durch den Gesetzgeber und internationale Abkommen definiert werden. In diesem speziellen Fall überwacht die Einhaltung dieser rechtlichen Grundsätze das Luftfahrt Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Hierbei handelt es sich allerdings ehr um Formale, als um persönliche Voraussetzungen.

Folgende Voraussetzungen müssen vor Antritt einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer erfüllt und geprüft werden:

- Medizinische Tauglichkeit durch Flugmedizinisches Zentrum(AMC) Medical Class 1
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Ma, Ph, Eng
- Zuverlässigkeitsüberprüfung §71Nr.4 LuftSig
- Vorlage einer Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des KBA
- Behördliches Führungszeugnis der Belegart O oder P
- Nachweis über Teilnahme eines Erste Hilfe Kurses über 2 Tage (16h)

Man kann also sehen, bevor man überhaupt anfängt an eine Ausübung eines solchen Berufes zu denken, sind eine Menge Hindernisse zu überwinden, welche nur allein durch den Gesetzgeber definiert sind. Und das ist noch der leichteste Teil auf dem Weg ins Cockpit.

2 Kommentare:

Chrissi hat gesagt…

Das ist ja wirklich eine Menge, wie sieht es denn dem VZR des BKA aus?

cbs hat gesagt…

Muss den Auszug aus dem VZR noch beantragen. Und am besten bevor der blitzer kommt ;)